Schwerbehindertenausweis, wann beantragen |
Huchgirl

BIN NEU
Dabei seit: 08.03.2010
Beiträge: 1
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08.03.2010 07:06 |
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achim
bin schon lang dabei
   
Dabei seit: 23.08.2006
Beiträge: 238
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| RE: Schwerbehindertenausweis, wann beantragen |
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Hi!
Das Thema wurde hier schon diverse mal erörtert.
Leider ist es so daß die Anzeige der Forumseinträge Standardmäßig scheinbar nur die letzten 100 Tage umfaßt.
Wenn du auf Schwerbehinderung gehst, erscheint ein Auswahlbildschirm, in dem Du rechts unten Zeige Einträge von Anfang an anzeigen lassen kannst. Da wird praktisch alles beantwortet was man zu dem Komplex Marfan und Schwerbehindertenausweis wissen muß.
Grüße
Achim
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08.03.2010 11:46 |
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beate

VIELSCHREIBER
 
Dabei seit: 24.08.2006
Beiträge: 68
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| RE: Schwerbehindertenausweis, wann beantragen |
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Einen Schwerbehindertenausweis bekommt man erst wenn man langfristig stark beeinträchtigt bist. Eine oder mehrere OP`s sind kein Garant auf einen Ausweis. Auch ist es möglich das einem ein Schwerbehindertenausweis wieder aberkannt wird wenn die Beeinträchtigung sich über die Zeit verbessert hat!
__________________ beate
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09.03.2010 06:03 |
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Robert
VIELSCHREIBER
 
Dabei seit: 30.08.2006
Beiträge: 38
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| RE: Schwerbehindertenausweis, wann beantragen |
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Meine Erfahrung: Marfan an sich wird bzgl. des GdB kaum gewürdigt. Maßgebend sind insbesondere die daraus (sicher auch durch die OP) resultierenden körperlichen Einschränkungen.
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09.03.2010 06:42 |
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kaenguruh

BIN ÖFTER HIER

Dabei seit: 01.12.2007
Beiträge: 20
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| RE: Schwerbehindertenausweis, wann beantragen |
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hallo dir,
also das mit dem schwerbehindertenausweis solltest du einfach tun es kostet dich doch nichts außer einem antrag ausfüllen und abgeben, möglicherweise noch mal zu ner untersuchung "weil die ärzte bei denen ihr in behandlung seid ja null plan haben von dem was sie tun" das nervt etwas, ok geb ich zu.
das mit dem herzen ist immer ein risiko für euch beide, auch nach der op (wenn jemals eine sein muß)
lg
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09.03.2010 16:44 |
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Björn29
BIN ÖFTER HIER

Dabei seit: 28.08.2006
Beiträge: 15
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| RE: Schwerbehindertenausweis, wann beantragen |
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Moin Moin,
ich wollt mich dann auch mal wieder melden.
Im Jahr 2000 wurde ich am Herzen operiert, da war ich 24 Jahre alt, und mir wurde geraten mal einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Bekommen habe ich damals 30%.
Na gut, mehr ist wohl nicht drin.
Da wusste ich auch noch nix vom Marfan Syndrom, das kam erst ein Jahr später, als mein Bruder plötzlich verstarb.
Daraufhin hab ich einen neuen Schwerbehindertenausweiss beantragt. Und es wurde wieder abgelehnt. Das Marfan Syndrom hatte für die Bewertung keinen Einfluss, wurde mir gesagt.
Daraufhin bin ich in den VDK eingetreten die für mich dann Einspruch eingelegt haben.
Und siehe da, ich habe 50% bekommen.
Es ist aber halt wichtig das man alles aufschreibt was einem wirklich im Alttagsleben behindert.
Ich zB. bin immer sehr müde und abgeschlagen, was mich ziemlich dran hindert, gut und lange arbeiten zu können.
Auch hab ich mit Kreislaufproblemen zu kämpfen und und und...
Das muss man halt alles vorbringen und auch alle Arztberichte.
Für mich könnte sich der Ausweis vielleicht bald lohnen, weil ich mir ein Auto zulegen möchte. Aber ein Auto wo ich gut einsteigen kann und hoch sitze. Die Autos sind normalerweise nicht ganz so billig.
Naja, und bei Ford zB. gibt es 20% ohne Merkzeichen auf einen Neuwagen.
Das ist doch schon ganz nett.
Lieben Gruß Björn
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14.03.2010 02:27 |
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achim
bin schon lang dabei
   
Dabei seit: 23.08.2006
Beiträge: 238
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Nur für Björn:
Neuwagenkauf. Lass dich nicht reinlegen.
Seit Jahren locken insbesondere deutsche Hersteller damit an Schwerbehinderte Rabatte zu vergeben.
Vor wenigen Jahren suchten wir einen Neuwagen aus. Probefahrt, Verhandlungen ...dann stand ein Preis X im Raum. Nun dachte ich könnte ich das noch toppen indem ich DEN Ausweis rausziehe. Der Verkäufer zieht daraufhin mit den Unterlagen ab und sagt Prima. Er kommt mit anderen Unterlagen zurück und erklärt das nun wie folgt. Den Preis X habe ich mit dem Händler ausgemacht, der Preisrabatt Y gewährt der Hersteller auf seinen Listenpreis, der Händler darf dann nichts mehr dazutun.
Was ich sagen will: der Preis den wir vom Händler bekommen hätten wäre um einen 4stelligen Betrag günstiger gewesen wie der Schwerbhindertenrabattpreis ab Werk. Also prüfen, es sind nach wie vor gute Zeiten zum Handeln beim Neuwagenkauf.
Bestes
Achim
P.S. Aus Protest gegen das Geschäftsgebahren des Herstellers kauften wir dann ein anderes Auto.
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14.03.2010 12:07 |
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Björn29
BIN ÖFTER HIER

Dabei seit: 28.08.2006
Beiträge: 15
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Hallo Heike,
also einen Ausweis bekommt man erst ab 50%.
Trotzdem hier noch ein Link:
http://www.bbab.de/pdf/autokauf.pdf
Und hallo Achim,
danke für deine angebotene Vorsicht, ich weiss auch das es sehr gut möglich ist in der jetztigen wirtschaftlichen Situation viel rauszuholen.
Ich werde nicht überstürzt ein Auto kaufen...
Zum Gllück hab ich in meinem Bekanntenkreis einen ehemaligen Fordverkäufer, der kennt sich gut in der Szene aus und wird mich wohl auch gut beraten.
Auch gut das ich auch einen Ford such...den Ford Kuga...wunderschöner Wagen.
Gruß Björn
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14.03.2010 17:28 |
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Weitsichtig
BIN ÖFTER HIER

Dabei seit: 01.01.2007
Beiträge: 22
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Nach meiner Aorta OP bekam ich jetzt 90 GdB (vorher 50, Augen).
Obwohl so ziemlich wieder alles im Lot zu scheinen scheint. Ich meine Bewegungstechnisch.
Ist das denn so übliclh?
Die Freifahrten nehme ich zwar gerne mit .... bloss ich weiss net so recht.
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14.03.2010 22:11 |
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Slotty

VIELSCHREIBER
 
Dabei seit: 03.09.2006
Beiträge: 88
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Also ich hab auch sofort 90 bekommen nach dem Aortenbogenersatz und diversen sonstigen Schilderungen was noch alles fehlt.
Aber Bedenken hab ich damit nicht - warum soll ich denn dem Staat was schenken und so nutz ich auch alle Möglichkeiten der Ermäßigungen aus.
Doris
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15.03.2010 13:26 |
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Robert
VIELSCHREIBER
 
Dabei seit: 30.08.2006
Beiträge: 38
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Leider ist es von großem Unterschied, welches Amt den GdB ausstellt. So habe ich von meinem zuständigen Versorgungsamt in Augsburg mit "Hängen und Würgen" 60 v.H. bekommen, obwohl die ähnlichen Vorausetzungen wie bei Doris (Slotty) vorlagen.
Auch eine Klage (mit Hilfe des VDK) brachte nichts.
Grüße, ...
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15.03.2010 15:31 |
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Kapro

VIELSCHREIBER
 
Dabei seit: 13.07.2007
Beiträge: 51
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Hallo zusammen,
ich sehe das wie Robert, es kommt sehr darauf an welches Versorgungsamt beteiligt ist. Mich will man nach der 3. OP und Herzschrittmacher (AV-Block III Grades) mit 60% abspeisen.
Unverständlich, da ich diese schon vor dem Schrittmacher hatte und ohne diesen nicht mehr lebensfähig bin
Ich kämpfe weiter!!!
Liebe Grüße aus Berlin
Karen
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17.03.2010 16:34 |
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Robert
VIELSCHREIBER
 
Dabei seit: 30.08.2006
Beiträge: 38
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Frage: Wie sieht die Marfan-Hilfe diese offensichtlichen Differenzen.
Vielleicht ist es möglich, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf die
Versorgungsämter dahingehend einzuwirken, sodass einigermaßen
einheitliche Bewertungen des GdB stattfinden.
Wer weiß, wie weit sich die dort tätigen Ärzte und Sachbearbeiter
der Tragweite ihrer Entscheidungen bewusst sind?
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18.03.2010 08:45 |
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achim
bin schon lang dabei
   
Dabei seit: 23.08.2006
Beiträge: 238
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No Chance!
Das ist Ländersache, z.T. sogar Amtsache.
Ich glaube Du hast geschrieben dass Du vom Versorgungsamt Augsburg behütet wirst. Als ich dort unter Kontrolle war habe ich alle 15 Monate die Aufforderung erhalten meinen Zustand nachzuweisen.
Nach meinem Umzug in ein anderes Bundesland war ich zunächst mit einer anderen Amtsstruktur - ohne Versorgungsämter, oder Landratsämter - konfrontiert, aber mit dem netten Effekt, daß ich einen neuen Schwerbehinertenausweis ausstellen lassen mußte. Die haben dann dort allein aufgrund der von Augsburg eingezogenen Unterlagen ohne Nachfragen 10% mehr gegeben und den Ausweis mal über 3 Jahre ausgestellt.
Für mich en Indiz dafür, daß im reichen Bayern die Beamten Arbeit zugeführt werden muß indem sie öfter prüfen.
Noch eine Anektode aus Augsburg. Als ich vor 13 Jahren nach Notfall-OP zur AHB war, habe ich mitbekommen daß es sowas wie einen Schwerbehindertenausweis gibt. Ich habe dort eine andere Marfan Patientin kennengelernt die, aus meiner Sicht, bombenfit war. Diese sagte mir sie habe einen Schwerbhindertenausweis mit 100%, und könne es sich daher erlauben ihren Job im öffentlichen Dienst nur noch zu 50% auszuüben. Nach der Reha stellt ich meinen Antrag (in Augsburg) - ich bekam 50%. Ich legte Widerspruch ein, dann kam die Bestätigung aus Bamberg daß die 50% angemessen seien. Ich nahm Kontakt zu der anderen Patientin auf: die erzählte mir das folgende: Sie hatte den Antrag in Augsburg gestellt und bekam 30%, da sie als Staatsdienerin privatversichert war, hatte sie einen Professor an der Hand den sie befragte. Dieser meinte sie müsse schon 70% bekommen können, was er ihr schriftlich gab. Bei ihrem Widerspruch legte sie das Schreiben vor, woraufhin die im Amt wohl 'Professor' lassen und wohl 30 und 70 zusammengezählt haben und 100% vergaben! Was soll das sagen: es liegt lediglich an einem selbst wie man an das Thema rangeht: Man darf denen nicht aufzählen welche OPs und Einbauten man hat, sondern wie sich das auf das tägliche Leben auswirkt, welche Einschränkungen man hat. Das ist zwar aufwendig aber die erfolgreiche Methode, flankiert sollte dies natürlich durch einen Riesen Haufen Untersuchungsberichte werden.
Das Thema ist zu umfangreich, das kann nur durch übergeordnete Strukturen,
also Schwerbhindertenvertretungen die nicht für einzelen sondern alle Krankheitsbilder stehen, eingeleitet werden. Aber wie gesagt: aufgrund der hetrogenen Amtsstruktur sehe ich da kein Land.
Im Übrigen, was ich hier lese, bin ich schon überrascht: die Geschichte mit dem Schrittmacher bei AV Block 3 wäre in Augsburg genauso bewertet worden - scheinbar ist man in Berlin in der Realität angelangt. In diesem Fall gilt es nicht zu Argumentieren ich habe da einen Schrittmacher ohne den ich nicht mehr lebensfähig bin sondern zu verdeutlichen was das für psychologische Konsequenzen hat: z.B. Angst ohne Begleitung unterwegs zu sein wegen etwaiger Ausssetzer des Geräts (Batterie, Sondenbruch). Das Amt sieht, das ist jemand der hat keine Eigenrhythmus mehr, hat dafür den Einbau und ist nun wieder 'funktionsfähig' - vielleicht sogar besser noch als ohne den Schrittmacher und vergibt daher die %. Daher gilt es die Konsequenzen darzustellen, die technische Auswirkungen muß man denen nicht erklären.
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18.03.2010 18:36 |
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Robert
VIELSCHREIBER
 
Dabei seit: 30.08.2006
Beiträge: 38
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Danke für die Antwort, sehe ich genauso!
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19.03.2010 08:23 |
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Kapro

VIELSCHREIBER
 
Dabei seit: 13.07.2007
Beiträge: 51
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Hallo Achim,
ich habe in meinem letzten Brief ans Versorgungsamt sehr genau geschildert was es für mich bedeutet Marfan zu haben und was es für Auswirkungen auf meine Psyche hat und dass ich meine Arbeitszeit reduziert habe.
Ich war bei der Anhörung nur sehr erstaunt, dass sie 20% für einen wegoperierten Gebärmutterhalskrebs vergeben haben obwohl der damalige Verschlimmerungsantrag auf die orthopädischen und kardiologischen Dinge abzielte.
Ich finde, dass dieses in keinem Verhältnis steht!!
Sie scheinen es hoffentlich begriffen zu haben, denn ich habe seither vorerst nichts mehr gehört. Sie überlegen vielleicht noch.
Ich bin auch nicht ganz unbedarft, da ich die Methoden der Ärzte und Gutachter von meiner Arbeit bei der Rentenversicherung kenne.
Liebe Grüße
Karen
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20.03.2010 19:34 |
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andre78
BIN NEU
Dabei seit: 18.01.2007
Beiträge: 4
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| RE: Schwerbehindertenausweis, wann beantragen |
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hallo da!
also ich kann jedem, der einen schwerbehinderten-ausweis beantragen möchte empfehlen, auch in einen sozialverband (SovD Sozialverband Deutschland, o. ä.) einzutreten, da auch ich die erfahrung gemacht habe, dass die versorgungsämter (bei mir früher niedersachsen, jetzt hamburg) unterschiedlich entscheiden und nach operationen teilweise auch argumentieren "jetzt müsste es ihnen ja viel besser gehen". dieses ist mir persönlich nach meiner dritten schweren aorten-op 2003 widerfahren. ich sollte von 75% heruntergestuft werden, woraufhin mir glücklicherweise der sozialdienst einer reha-einrichtung den tip gab, in den SoVD einzusteigen. ich besprach den fall mit einer anwältin des SoVD, welche für mich über 5 (!!) jahre prozessierte und sogar noch eine steigerung meines gdB, sowie den buchstaben RF (befreiung für die rundfunkgebührenpflicht) erwirkte.
wichtig ist, wie ja auch schon weiter unten erwähnt wurde: absolut jede beeinträchtigung, die man empfindet, im antrag zu benennen. ganz gleich, ob es nun körperliche oder seelische belastungen sind (besonders letztere sollte man nicht aus falscher scham verschweigen, da wir ja nunmal an einer lebensbedrohlichen erkrankung leiden und die operativen eingriffe, die viele von uns über sich ergehen lassen müssen, sind durchaus traumatisch!
steht für eure rechte ein!
viele grüße,
andré
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21.04.2010 17:47 |
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